Tetyana Buske & Team

Pflege in guten Händen

Ambulanter Pflegedienst
in Nürnberg

Unsere Schwerpunkte

 

Die Herzensangelegenheit unseres ambulanten Pflegeteams ist es, pflege- und hilfsbedürftigen Menschen jeden Alters eine individuelle, kompetente und würdevolle Pflege  & Betreuung in gewohnter häuslicher Umgebung zu bieten. Wir unterstützen die pflegebedürftigen Menschen dabei, möglichst lange ein selbstständiges Leben zu führen. 

Gleichzeitig möchten wir der ganzen Familie dabei helfen, die neuen Aufgaben zu bewältigen und Freiräume für die Erholung zu schaffen. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir, worauf es in dieser für viele Familien neuen, belastenden Situation ankommt und unterstützen Sie gezielt dort, wo Sie an Ihre persönlichen Grenzen stoßen. Wir sind gerne für Sie da!

Wir bieten Pflege und Betreuung für Menschen mit und ohne Pflegestufe an. 

Kostenträger

Krankenkassen

Pflegekassen

Selbstzahler

Grundpflege

  • Ganzkörperpflege, Teilkörperpflege
  • Haarwäsche, Zahnpflege, Rasur usw.
  • Begleiten und Mobilisation
  • Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Aufsuchen / Verlassen des Bettes
  • Hilfe bei Darm- und Blasenentleerung

Häusliche Behandlungspflege

Wird medizinische Versorgung gebraucht, bieten wir nach ärztlicher Anordnung an:

  • Blutzuckermessungen
  • Blutdruckmessungen
  • Insulininjektionen
  • subkutane Injektionen / Infusionen
  • i.m. Injektionen
  • Katheterisieren der Blase
  • Verbandswechsel
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Kompressionsverbände anlegen
  • Sauerstoffgabe
  • Magensondenversorgung
  • Stomaversorgung
  • Medikamente richten und verabreichen

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Hauswirtschaftliche Hilfen beim Betten machen bzw. beziehen, einkaufen, abspülen
  • Zubereitung von Mahlzeiten (Frühstück, Zwischenmahlzeiten, Abendbrot, Hilfe beim Trinken)
  • Beratung und Besorgung von Hilfsmitteln, Rezepten und Anordnungen

Beratung und Schulung pflegender Angehöriger

  • Informationen über die Leistungen der Pflegeversicherung
  • Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs
  • Unterstützung bei der Beantragung des Pflegegrades 
  • Durchführung der von den Pflegekassen vorgeschriebenen Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Sollten Sie als pflegende Person krankheits- oder urlaubsbedingt eine Auszeit von der Pflege benötigen, dann nehmen Sie gerne unsere Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch.

Ambulanter Pflegedienst Nürnberg | Tetyana Buske

Pflege in guten Händen

Darauf können Sie vertrauen

Kompetenz

Freude am Umgang mit Menschen

Zuverlässigkeit

Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch unter 0911 / 3777  3588

für einen Termin vor Ort, bei dem wir mit Ihnen gemeinsam den Pflegebedarf ermitteln.

 

Über uns

Unser Team besteht aus:

  • examinierten Krankenpflegern
  • examinierten Altenpflegern
  • Pflegeassistenten
  • hauswirtschaftlichen Mitarbeitern
  • Betreuungskräften

Das macht uns aus:

  • Wir lieben das, was wir tun
  • Wir sprechen Deutsch, Russisch und Ukrainisch
  • Wir bilden uns regelmäßig weiter
  • Wir pflegen angemessene Kooperationen mit Krankenhäusern, Arztpraxen und deren Fachärzten, Apotheken, Physiopraxen, anderen ambulanten Diensten, Sanitätshäusern sowie weiteren Senioreneinrichtungen
  • Wir sind Mitglied im BPA (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.)
Ambulanter Pflegedienst Nürnberg | Tetyana Buske
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Tetyana Buske

Inhaberin und Pflegedienstleitung

Unsere Bürozeiten:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Während der Bürozeiten

Bereitschaft außerhalb der Bürozeiten

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ein Pflegegrad beantragt werden?

Der medizinische Dienst (MD) stellt durch ein Begutachtungsverfahren den Umfang der Pflegebedürftigkeit fest. Hierfür können Sie sich oder ein bevollmächtigter Angehöriger einen Antrag auf einen Pflegegrad von Ihrer Krankenkasse zusenden lassen. Die Beauftragung für die Begutachtung durch den medizinischen Dienst wird von der Krankenkasse übernommen.
Den Termin für die Begutachtung wird Ihnen dann per Post mitgeteilt. Am besten führen Sie vorher schon ein Pflegetagebuch, in das Sie eintragen können, bei welchen Verrichtungen Sie Unterstützung benötigen. Die Begutachtung findet bei Ihnen zu Hause statt. Hilfreich ist es hierbei, dass ein Angehörige/r mit anwesend ist. Das Ergebnis wird Ihnen dann in ca. 4 – 6 Wochen schriftlich mitgeteilt. Selbst-verständlich können Sie schon vor der Begutachtung Hilfe in Anspruch nehmen.

Was macht ein Pflegedienst und was kostet es?

Die Leistungen eines Pflegedienstes sind vielseitig und können individuell in Anspruch genommen werden. Sie reichen von der medizinischen Behandlungspflege über die Körperpflege bis hin Unterstützung im Haushalt. Zudem können sie jederzeit erweitert, verringert oder beendet werden. Leistungen, die nicht vom Pflegedienst selbst übernommen werden können, werden gerne an die Kooperationspartner weitergegeben.
➔ Die Kosten ergeben sich aus der gewünschten Leistung der täglichen oder wöchentlichen Einsätze. Daher wird die gewünschte pflegerische Leistung auf Sie persönlich abgestimmt und kann bei Bedarf auch erweitert werden. Sie erhalten natürlich ein schriftliches Angebot nach den Vorgaben der Pflegeversicherung.

Ist eine Pflegeberatung (§ 37.3 SGB VI) verpflichtend?

Wenn Sie über einen Pflegegrad verfügen und die Pflegeleistung nicht von einem Pflegedienst übernommen wird, erhalten Sie Pflegegeld. Um dieses Geld aber dauerhaft ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie in regelmäßigen Abständen gegenüber der Pflegekasse einen Nachweis über die fachgerechte Pflege mithilfe eines Beratungseinsatzes erbringen. Diese Beratungseinsätze sind für Sie kostenlos und werden bei Ihnen zu Hause von einer qualifizierten Mitarbeiterin des Pflegedienstes durchgeführt.

Bei Pflegegrad 1 ist diese freiwillig. 
Bei Pflegegrad 2 und 3 muss diese 2x im Jahr erfolgen.
Bei Pflegegrad 4 und 5 findet die Beratung jedes Quartal statt. 

Was versteht man unter Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten, ab dem Pflegegrad 2, für die notwendige Ersatzpflege bis max. 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Diese Unterstützung kann nur für ein paar Stunden oder bis zu 6 Wochen im Jahr vereinbart werden. Das Pflegegeld wird in diesem Fall auch weiterhin ausgezahlt.

Was versteht man unter Kurzzeitpflege (§42 SGB XI)

Die Kurzzeitpflege bietet einer pflegebedürftigen Person die Möglichkeit, sich für eine begrenzte Zeit in vollstationäre Pflege zu begeben. Dafür stehen beispielsweise ein Pflegeheim mit der zugehörigen stationären Pflege zur Verfügung. Eine Kurzzeitpflege wird häufig nach Krankenhausaufenthalten notwendig, wenn es in der häuslichen Umgebung keine ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten gibt. Die Gründe für die Aufnahme in eine vollstationäre Kurzzeitpflege können sehr verschieden sein. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten, ab Pflegegrad 2, für die Kurzzeitpflege bis zu 1774€ pro Kalenderjahr, für maximal 8 Wochen. Sie erhalten in dieser Zeit 50% des Pflegegeldes.

Ist eine Kombination aus Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege möglich?

Dies ist möglich und so kann der maximale Betrag ausgeschöpft werden. Voraussetzung ist, dass Sie die maximale Zeit für die Verhinderungspflege (6 Wochen pro Kalenderjahr) noch nicht aufgebraucht haben. In diese Fall können Sie den Leistungsbetrag auf bis zu 3.386 Euro pro Kalenderjahr erhöhen.

Was sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI)?

Jeder Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 hat ein Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen, welche von der Pflegekasse mit 125 Euro übernommen werden. Eingesetzt kann dieser Betrag für zum Beispiel für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder auch für die Tagespflege.

Schreiben Sie uns

Hinweis:

2 + 14 =

Wobei können wir Sie unterstützen?

0911 / 37 77  3588
(Mo-Fr. 08.00-16:00 Uhr) 

0911 / 3777 5869

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